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De-Minimis Änderungen

verfasst am 14.06.2010 - 13.43 Uhr

Bei der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen wurden im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" für die Förderperiode 2010 folgende Änderungen beschlossen:

  • Verlängerung der Antragsfrist
Förderanträge für das Förderprogramm "De-minimis" (Förderperiode 2010) können im Jahr 2010 noch bis zum 30.06.2010 gestellt werden.
  • Änderung des Umfangs der Zuwendung
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Erhöhung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages
Der maximale Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die bis zum 31. Oktober 2009 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen (als Eigentümer oder Halter) zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen wurde.

Weitere Infos (Ausfüllhilfen, Merkblätter, Antragsformulare, etc.) gibt es unter www.bag.bund.de.


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