IVEKA Automotive Technologies Schauz GmbH -  NEWS | 0 | 245

Tacho-Nachrüstung für Geländewagen

verfasst am 11.09.2009 - 10.37 Uhr

Viele Fahrer und Halter von Geländewagen (auch SUVs) und leichten Nutzfahrzeugen sind sich nicht darüber bewusst, dass sie beim gewerblichen Transport von Gütern oder Personen der europäischen Gesetzgebung unterliegen können.
Diese schreibt vor, dass man ein sog. EG-Kontrollgerät (Tachograph) zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten sowie der zurückgelegten Wegstrecke in das Fahrzeug einbauen muss. Die angesprochene Verordnung EG 561/2006 kommt bei den sog. M1/N1-Fahrzeugen unter folgenden Umständen zum Tragen:

M1/N1-Fahrzeuge sind fahrtschreiberpflichtig, wenn:
  • ihre Gesamtmasse, sprich das zulässige Gesamtgewicht (von Fahrzeug + Anhängelast) 3,5 Tonnen übersteigt
    UND
  • das Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung und/oder zur gewerblichen Personenbeförderung (mit mehr als 8 Sitzplätzen, exklusive Fahrer) eingesetzt wird
Beispiel:
Ein Geländewagen mit zulässigem Gesamtgewicht (laut Zulassungsschein) von 2.200 kg und einer zulässigen Anhängelast (laut Zulassungsschein) von 1.800 kg transportiert zu gewerblichen Zwecken Baustoffe und überschreitet damit die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob er die zulässige Anhängelast voll ausschöpft oder nicht!

Für viele dieser "kleineren" Fahrzeuge gab es bisher keine zugelassene Tachographenlösung, da kein "intelleginter" Geber am Getriebe angebracht werden konnte. Das änderte sich mit einer neuen gesetzlichen Regelung, die am 24. Juli 2009 in Kraft trat. Seit diesem Zeitpunkt können auch M1/N1-Fahrzeuge mit Hilfe eines neuen Impulsaufbereiters von Stoneridge nachträglich mit einem Fahrtschreiber ausgestattet werden.
Da die Gesetzgebung den nachträglichen Einbau dieser Tachographenlösung nun genehmigt, ist davon auszugehen, dass die Behörden genau diese Fahrzeugkategorie in Zukunft stärker überprüfen werden.

Vermeiden Sie unnötige Geldbußen und informieren Sie sich jetzt über die bei uns erhältlichen M1/N1-Adapter und Einbausätze für Ihren Fahrzeugtyp.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Hier gehts zum Produktblatt

Definition M1/N1-Fahrzeuge:

M1 = Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)

N1 = Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.






externer Link zum Thema