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![]() Einkaufsbedingungen1. Geltungsbereich1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. 1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere bedeuten Annahme von Lieferungen oder Leistungen oder Bezahlung keine Zustimmung. 1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns. 2. Vertragsschluss2.1 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 2.2 Angebote des Lieferanten sind kostenlos. Weichen sie von unserer Anfrage ab, so hat der Lieferant darauf ausdrücklich hinzuweisen. 2.3 Nimmt der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht. 2.4 Weicht die Auftragsbestätigung von unserer Bestellung ab, so sind wir nur gebunden, wenn wir der Abweichung schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung. 2.5 Kommt es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern unsererseits, z.B. aufgrund von Übermittlungsfehlern, Missverständnissen etc., so ist ein Schadensersatzanspruch gegen uns nach § 122 BGB ausgeschlossen. 3. Lieferung und Gefahrübergang3.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Eingang der Ware bei uns oder bei der vereinbarten bzw. von uns angegebenen Empfangsstelle. 3.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist die von uns bestimmte Empfangsstelle. 3.3 Der Abgang jeder Sendung ist uns sofort durch Versandanzeige mitzuteilen. 3.4 Die Gefahr des vollständigen oder teilweisen Untergangs, der Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der Ware, geht auf uns nach Übernahme an der Empfangsstelle über. 3.5 Sobald für den Lieferanten erkennbar ist, dass es zu Lieferverzögerungen kommen kann, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen. Die ändert nichts an der Verbindlichkeit des vereinbarten Liefertermins. 3.6 Erfolgt die Lieferung vor dem angegebenen Termin, sind wir zur Zurückweisung berechtigt. Ebenso können Teillieferungen von uns zurückgewiesen werden. 3.7 Kommt der Lieferant in Verzug, so sind wir berechtigt, für jede angefangene Woche des Verzuges 0,5 %, höchstens jedoch bis 5 %, des Bestellwertes als Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Vertragsstrafe greift auch dann ein, wenn wir uns das Recht dazu bei Annahme der Leistung nicht vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. 4. Preise und Zahlung4.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten inklusiv Fracht, Verpackung sowie sonstiger Nebenkosten frei der von uns benannten Empfangsstelle. Preiserhöhungen sind auch bei Dauerlieferverträgen nur zulässig, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 4.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und unter Angabe der Bestellnummer an uns zu senden. Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen. Nicht ordnungsgemäß erteilte Rechnungen gelten als nicht erteilt. 4.3 Zahlungen erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 10 Kalendertagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto. Die Fristen beginnen mit Eingang der Rechnung oder, falls die Ware nach Rechnung eintrifft, mit beanstandungsfreier Annahme der Ware, keinesfalls aber vor dem vereinbarten Wareneingangstermin. 4.4 Eine Abtretung von Forderungen des Lieferanten gegen uns ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. 5. Sach- und Rechtsmängel5.1 Der Lieferant wird nur lückenlos geprüfte und für gut befundene Ware liefern. Er verzichtet deshalb auf eine detaillierte Eingangskontrolle bei uns. Wir werden eingehende Ware, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, untersuchen und entdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung rügen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 5.2 Die gesetzlichen Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln stehen uns ungekürzt zu. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht uns zu. 5.3 Sollte der Lieferant unserer Aufforderung zur Mangelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, steht uns in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen. 5.4 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für innerhalb der Verjährungsfrist reparierte oder ausgetauschte Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist für den Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat. 5.5 Entstehen uns infolge von Mängeln des gelieferten Gegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen. 5.6 Die Rechte beim Rückgriff des Unternehmers nach §§ 478, 479 BGB stehen uns gegen den Lieferanten auch dann zu, wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. 5.7 Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. 6. Produkthaftung und Qualitätssicherung6.1 Werden wir aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder anderer Vorschriften wegen eines Produktfehlers in Anspruch genommen oder entsteht uns im Zusammenhang mit der Lieferung eines fehlerhaften Produkts in anderer Weise ein Schaden, insbesondere durch erforderlichen Rückruf, Nachrüstung etc., so hat uns der Lieferant freizustellen und Schäden zu ersetzen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt das nur, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Liegt die Schadensursache im Verant- wortungsbereich des Lieferanten, trägt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant hat in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, zu tragen. Der Lieferant ist verpflichtet, eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. 6.2 Der Lieferant hat nach Art und Umfang geeignete und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung sowie über alle relevanten Daten eine Dokumentation vorzunehmen. Im Fall der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung ist der Lieferant uns zur Vorlage entsprechender Dokumentationen und Unterlagen verpflichtet, um den Nachweis eines fehlerhaften Produktes zu ermöglichen. 7. Schutzrechte, Geheimhaltung7.1 Der Lieferant sichert zu, dass die von ihm gelieferten Gegenstände keine in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen und garantiert uns die volle Freiheit und urheberrechtliche Erlaubnis ihres Gebrauches und Handels im In- und Ausland. Der Lieferant hat uns im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung in- oder ausländischer Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Waren von allen Ansprüchen freizustellen und den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.2 Alle Bestellunterlagen sowie Zeichnungen, Modelle, Muster etc., bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch sonst für eigene Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Sie sind vom Lieferanten gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern und müssen, wenn nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit der Lieferung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Der Lieferant darf auch keine Kopien behalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 7.3 Alle technischen Daten und sonstige nicht offenkundige kaufmännische oder technische Einzelheiten, die dem Lieferanten durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, sind von ihm geheim zu halten. Sie dürfen nur bei Ausführung von Aufträgen von uns verwendet und solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, deren Einschaltung für die Auftragsdurchführung erforderlich ist. 8. HaftungsbeschränkungWir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Auch dann ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht9.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens bzw. der von uns genannte Leistungsort. 9.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht. Wir können nach unserer Wahl Klage auch am Sitz des Kunden erheben. 9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. |